Österreichischer grayMagnet-Filesharer verurteilt

Geschrieben am 28.09.2010 um 12:29 Uhr

Am 15. September 2010 wurde der österreichische grayMagnet-Filesharer Johann B. vor dem Amtsgericht Zell am Ziller rechtskräftig wegen § 148a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt, die 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. In diesem Zeitraum darf sich der Verurteile nichts zu Schulden kommen lassen, andernfalls würde die Strafe vollstreckt.

Der Filesharer hatte im März 2010 rechtswidrig die Kundenverwaltungssoftware für Webhoster grayMagnet auf die 1-Click-Hoster rapidshare.com sowie uploaded.to hochgeladen und die Links verteilt, um den Inhalt illegal Dritten zugänglich zu machen. Der Verletzte wurde nach Annahme des Gerichts durch den Filesharer vorsätzlich an seinem Vermögen geschädigt, welcher nach einer erfolglosen schriftlichen Abmahnung und in Anbetracht der Tatsache, dass den Verurteilten Schulden in Höhe von 13.000 EUR belasten und dieser somit keinen Schadenersatz leisten kann und wollte, weiterhin keine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Verhinderung eines Wiederholungsfalles unterschrieb, Strafanzeige erstattet. Der Verletzer wurde folglich von der Staatsanwaltschaft öffentlich angeklagt und anschließend verurteilt.

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Hingegen wurde der Angeklagte des Vorwurfs freigesprochen, er hätte das Sicherheitssystem der vorbenannten Software derart geändert, dass keine nach der Installation andauernde Lizenzprüfung geschehe. Hierfür gab es keine eindeutigen Beweise.


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