Facebook: Urheberrechtsverletzungen durch Comic-Avatare?

Geschrieben am 19.11.2010 um 16:14 Uhr

Vor kurzem startete auf dem Social Network Facebook eine Aktion, wobei hauptsächlich europäische Facebook-Nutzer ihre Profilbilder in die einer Comic-Figur änderten. Die Aktion wurde von Portugal aus gestartet und soll bis Ende November laufen. Mittlerweile wird geschätzt, dass mehr als 190.000 Nutzer ihre Profilbilder geändert haben.

Auch wenn die Aktion nicht schlecht gemeint ist und im Grunde gestartet wurde, um die Erinnerungen an Lieblingsfiguren der klassischen Zeichentrickfilme aus dem Kindesalter zurückzuholen bzw. die Figuren zu "würdigen", gibt es hier juristische Probleme.

Paragraph Sofern ein Urheber ein persönliches Problem an der Nutzung seiner Werke sieht, könnte dieser anwaltlich und gerichtlich gegen jeden Nutzer, der sein Werk widerrechtlich nutzt (ohne Erlaubnis), vorgehen. Die Kosten einer anwaltliche Abmahnung können sich im Regelfall zwischen EUR 450,00 und EUR 1.500,00 belaufen, je nachdem, welcher Streitwert angesetzt wurde und welche Schadenersatzpauschale gefordert wird.

Weiterhin sollte man die Strafbarkeit einer illegalen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nicht außer Betracht lassen. Nach § 106 Abs. 1 UrhG kann eine Urheberrechtsverletzung zumindest mit einer Geldbuße bestraft werden.

Es ist daher ratsam, von der Verwendung Comic-artiger Abbildungen (Mickey Mouse usw.) abzusehen, sofern man dazu keine Erlaubnis der Rechteinhaber hat.

Sofern bereits jemand eine Abmahnung erhalten hat, muss er sich im Klaren sein, dass der Abmahner grundsätzlich im Recht ist. Es sollte nicht versäumt werden, so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu betrauen. In den meisten Fällen wird jedoch der vom Rechtsanwalt angesetzte Streitwert zu hoch sein, da in einfach gelagerten Fällen die Streitwerte deutlich niedriger sind.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist in jedem Falle zu unterschreiben, jedoch ist es wichtig, diese vom eigenen Rechtsanwalt modifizieren zu lassen damit diese ohne Präjudiz oder Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben wird.

Wir weisen darauf hin, dass adorius keine Rechtsberatung leisten kann. Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, so wenden Sie sich bitte an unseren Partner (im Impressum ersichtlich), sofern Sie noch keinen Rechtsanwalt im Bereich Urheberrecht kennen.


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