Filmportal kino.to offline - 13 Festnahmen

Geschrieben am 08.06.2011 um 16:43 Uhr

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat in einer international koordinierten Aktion das begehrte und bekannte Filmportal kino.to abgeschaltet und die Domain beschlagnahmt.

Auf kino.to wurden jahrelang Serien, Dokumentationen und Filme illegal ohne Einverständnis der Rechteinhaber verbreitet.

Kino.to-Screenshot Unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurden von Polizeikräften Razzien in Deutschland, Frankreich, Spanien und den Niederlanden durchgeführt. Zeitgleich waren in Deutschland 250 Polizisten und Steuerfahnder, sowie 17 Datenspezialisten in 20 Wohnungen, Geschäftsräumen und Rechenzentren.

Dabei wurden 13 Personen festgenommen. Nach einer wird noch gefahndet.

Zudem wurden mehrere Streamhoster geschlossen, auf denen die auf kino.to verlinkten Serien, Filme und Dokumentationen verbreitet wurden.

Wenn man die Website nun aufruft, erscheint folgender Text:

Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Dieser Aktion vorausgegangen wahren jahrelange Ermittlungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Am 28. April 2011 stellte diese Strafantrag, was schlussendlich zum Erfolg führte.

Die Server von kino.to wurden, so viel man weiß, bis 2008 in Holland gehostet, anschließend jedoch nach Russland umgezogen. Bei den dortigen Providern war die Seite nicht erreichbar, um mit lokalen Rechteinhabern Konflikte zu vermeiden.

Nach Aussage der GVU sollen die Ermittlungen auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hindeuten, "welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen".


« Gelangen Sie zurück zur Übersicht