Prozesskostenrechner

Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten eines Zivilprozesses im Standardfall erster Instanz errechnen, sofern davon ausgegangen wird, dass der Prozess mit einem Urteil ohne Vergleich endet und keine Beweisaufnahme nötig ist.

Bitte geben Sie dazu an, welcher Streitwert festgelegt werden soll und ob die Parteien jeweils durch einen Rechtsanwalt vertreten werden.


Gerichtskosten Prozesskostenrechner

Streitwert (max. 500.000 EUR)
Wird der Kläger anwaltlich vertreten?
Ja Nein
Wird der Beklagte anwaltlich vertreten?
Ja Nein

Die Kosten können sich ggf. erhöhen, z. B. durch Reisekosten, wenn ein Rechtsanwalt nicht in derselben Gemeinde wohnt, in welcher die Verhandlung stattfindet. Die Terminsgebühr fällt unabhängig davon, ob die Verhandlung mündlich oder im Einverständis beider Parteien schriftlich geschieht, an. Die Gesamtkosten sind die Kosten, die grundsätzlich der Unterlegene im Prozess tragen muss. Bitte beachten Sie, dass ab einem Streitwert von EUR 5.000,01 das Verfahren vor dem Landgericht verhandelt wird und folglich Anwaltszwang herrscht.


Rechtsanwaltskosten
0,00 €
Auslagenpauschalen
0,00 €
Umsatzsteuer von 19%
0,00 €
Gerichtskosten
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Gesamtkosten
0,00 €